Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, getrennt nach Unternehmern (B2B) und Verbrauchern (B2C).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Leitl Automation, Inh. Dominik Leitl.
Die AGB sind getrennt nach Unternehmern (B2B) und Verbrauchern (B2C). Maßgeblich ist, ob der Vertragspartner als Unternehmer gemäß § 14 BGB oder als Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt.
Inhaltsverzeichnis
AGB für Unternehmer (B2B)
- 1. Geltungsbereich
- 2. Anbieter
- 3. Vertragsgegenstand
- 4. Vertragsabschluss
- 5. Mitwirkungspflichten des Kunden
- 6. Preise und Zahlungsbedingungen
- 7. Eigentumsvorbehalt
- 8. Liefer- und Leistungsfristen
- 9. Abnahme (bei Werkleistungen)
- 10. Software, Programme und Urheberrecht
- 11. Besondere Bestimmungen bei Bestandsanlagen und Fremdgewerken
- 12. Gewährleistung
- 13. Haftung
- 14. Geheimhaltung
- 15. Vertragslaufzeit und Kündigung
- 16. Schlussbestimmungen
AGB für Verbraucher (B2C)
- 1. Geltungsbereich
- 2. Vertragsabschluss
- 3. Preise und Zahlungsbedingungen
- 4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- 5. Liefer- und Ausführungstermine
- 6. Abnahme (bei Werkleistungen)
- 7. Eigentumsvorbehalt
- 8. Besondere Bestimmungen bei Bestandsanlagen und Fremdgewerken
- 9. Gewährleistung
- 10. Haftung
- 11. Widerrufsrecht für Verbraucher
- 12. Verbraucherstreitbeilegung
- 13. Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (B2B)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Anbieter
Leitl Automation
Einzelunternehmen
Inhaber: Dominik Leitl
Weitere Angaben gemäß § 5 DDG finden sich im Impressum der Website.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen und Werkleistungen, insbesondere in den Bereichen:
- Elektrotechnik
- Automatisierungstechnik
- Schaltschrankbau
- SPS-Programmierung
- Software- und Hardwareleistungen
- Wartung, Instandhaltung und Service
- Beratungs- und Planungsleistungen
- Lieferung von Komponenten und Materialien
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
4. Vertragsabschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung (Textform, z. B. E-Mail),
- Unterzeichnung eines Dienst- oder Werkvertrages oder
- Aufnahme der Leistungserbringung durch den Anbieter.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge (physisch und digital), Freigaben sowie geeignete technische und organisatorische Rahmenbedingungen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei bereitzustellen.
Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten und werden nach den vereinbarten bzw. üblichen Vergütungssätzen berechnet.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Reise-, Übernachtungs-, Spesen-, Material- und Fremdkosten werden – sofern nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart – gesondert nach Aufwand berechnet.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet, auch wenn sie zur Erreichung des Projektziels erforderlich werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Verzugspauschale von 40 EUR.
Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Anbieters.
Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Gegenständen.
8. Liefer- und Leistungsfristen
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände berechtigen diesen, Liefer- und Leistungsfristen angemessen zu verlängern.
9. Abnahme (bei Werkleistungen)
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, hat der Kunde diese innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung durchzuführen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn die Abnahme nicht fristgerecht erfolgt oder die Anlage produktiv in Betrieb genommen wird.
10. Software, Programme und Urheberrecht
An individuell erstellter Software, SPS-Programmen, Visualisierungen oder Konfigurationen erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck.
Die Herausgabe von editierbaren Quellcodes oder Projektdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Datensicherung selbst verantwortlich.
11. Besondere Bestimmungen bei Bestandsanlagen und Fremdgewerken
Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen, insbesondere solchen, die ganz oder teilweise durch Dritte errichtet, verändert oder betrieben wurden, erfolgt die Leistungserbringung ausschließlich auf Basis des zum Zeitpunkt der Ausführung feststellbaren Zustands.
Eine Haftung für bereits vorhandene Mängel, verdeckte Schäden oder Abweichungen von technischen Normen, die nicht im Rahmen der beauftragten Leistungen erkannt werden konnten, ist ausgeschlossen.
Für Leistungen, die nicht durch den Anbieter selbst erbracht wurden, insbesondere Dachmontage, DC-Verkabelung, Vorinstallation oder sonstige Fremdgewerke, wird keine Haftung übernommen.
Für Veränderungen, Erweiterungen oder Eingriffe durch Dritte nach Abschluss oder während der Leistungserbringung übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Entscheidungen, Vorgaben oder Anforderungen von Netzbetreibern, Behörden oder sonstigen Dritten. Die ordnungsgemäße Anmeldung und Genehmigung liegt – sofern nicht ausdrücklich beauftragt – im Verantwortungsbereich des Kunden.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, insbesondere keine Garantie für Einspeisevergütung, Netzfreigaben, Förderfähigkeit oder behördliche Genehmigungen.
12. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung bzw. ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
13. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
14. Geheimhaltung
Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus geheim zu halten.
15. Vertragslaufzeit und Kündigung
Unbefristete Verträge können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (B2C)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Leitl Automation (Einzelunternehmen, Inhaber: Dominik Leitl) – nachfolgend „Anbieter“ – und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Sie gelten insbesondere für elektrotechnische Dienstleistungen, Installationen (z. B. Photovoltaikanlagen), Reparaturen, Wartungen sowie damit verbundene Liefer- und Werkleistungen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Der Anbieter ist berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder bestellte Materialien zu verlangen.
- Zusätzliche Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert nach Aufwand berechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind, insbesondere:
- Zugang zu Grundstück, Gebäude und Technikräumen zu ermöglichen
- erforderliche Anschlüsse (z. B. Strom) bereitzustellen
- notwendige Genehmigungen rechtzeitig einzuholen
- vereinbarte Termine einzuhalten
Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
5. Liefer- und Ausführungstermine
Art, Umfang und Ausführungsfristen der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurden. Unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt oder Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, berechtigen den Anbieter zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.
6. Abnahme (bei Werkleistungen)
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, hat der Kunde diese nach Fertigstellung der Leistung unverzüglich durchzuführen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie in Gebrauch nimmt oder die Abnahme ohne berechtigten Grund verzögert.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
8. Besondere Bestimmungen bei Bestandsanlagen und Fremdgewerken
Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen, insbesondere solchen, die ganz oder teilweise durch Dritte errichtet, verändert oder betrieben wurden, erfolgt die Leistungserbringung ausschließlich auf Basis des zum Zeitpunkt der Ausführung feststellbaren Zustands.
Der Anbieter haftet nicht für bereits vorhandene Mängel, verdeckte Schäden oder Abweichungen von technischen Normen, soweit diese nicht im Rahmen der beauftragten Leistungen erkennbar waren.
Für Leistungen Dritter, insbesondere Dachmontage, DC-Verkabelung, Vorinstallation oder sonstige Fremdgewerke, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Für Veränderungen, Erweiterungen oder Eingriffe durch Dritte nach Abschluss oder während der Leistungserbringung übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Entscheidungen, Vorgaben oder Anforderungen von Netzbetreibern, Behörden oder sonstigen Dritten, soweit deren Herbeiführung nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, insbesondere keine Garantie für Einspeisevergütung, Netzfreigaben, Förderfähigkeit oder behördliche Genehmigungen.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Werkleistungen an Bauwerken oder an Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Anbieter (Kontaktdaten siehe Impressum) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail oder Brief) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die Sie an den Anbieter geleistet haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist.
Wertersatz bei vorzeitigem Leistungsbeginn
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, so haben Sie im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen.
Material- und Beschaffungskosten
Hat der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist Materialien, Komponenten oder Anlagen (z. B. PV-Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionen) bestellt, die speziell für den Kunden bestimmt sind oder nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden können, so hat der Kunde im Falle eines Widerrufs die hierfür entstandenen Kosten zu erstatten.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
12. Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.